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Egal ob Sie ein Auto oder ein Motorrad besitzen, Sie benötigen einen Haftpflichtschutz. Der Haftpflichtschutz dient dazu den Schaden, die Sie anderen Straßenteilnehmern zufügen abzufangen. Zudem ist dieser Schutz gesetzlich vorgeschrieben und kann dementsprechend nicht eingespart werden.
Wenn Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen übernimmt diese automatisch die Überprüfung der Rechtslage, wehrt für Sie unberechtigte Ansprüch ab oder erstattet Sach-, Personen und Vermögensschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Sachschäden Wenn es zu einem Unfall kommt, dann kontaktieren Sie Ihre Versicherung. Diese wird sich um die sachgemäße Reparatur vom Fahrzeug des Unfallgegners kümmern. Falls der gegnerische Wagen einen Totalschaden erlitten hat, ersetzt Ihre Versicherung den Wiederbeschaffungswert und kümmert sich gleichzeitig um einen Mietwagen für den Geschädigten.
Personenschäden Leider ist es häufig so, dass nicht nur die Fahrzeuge Schäden von sich tragen, sondern auch die Insassen. Die Haftpflichtversicherung übernimmt in diesem Fall bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme die Kosten der Behandlung, einen Verdienstausfall des Unfallopfers, Schmerzensgeld oder sogar eine lebenslange Rente bei einer lebenslangen Gesundheitsbeeinträchtigung.
Als Mindestversicherungssummen sind in der Kfz-Haftpflicht 7,5 Millionen für Personenschäden gesetzlich vorgeschrieben. Sachschäden müssen bis 1.000.000 Euro versichert sein, Vermögensschäden bis 50.000 Euro. Die vertraglichen Deckungssummen sind oft noch deutlich höher.
Vermögensschäden Auch ohne Personen- oder Sachschäden können Ansprüche gegen Sie gestellt werden, z.B.: ein PKW wurde versehentlich auf die Straßenbahnschienen geparkt, Ersatzbusse müssen eingesetzt werden, die dem Halter des PKW´s in Rechnung gestellt werden. Diese reinen finanzielle Schäden nennt man Vermögensschäden.
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