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Häufige Fragen

Wann und wie kann ich meinen Vertrag fristgerecht kündigen?


Kfz-Versicherungen sind in der Regel zum Jahresende, also zum 01.01., mit einer Kündigungsfrist von einem Monat kündbar. Ihre schriftliche Kündigung muss also spätestens bis zum 30.11. bei Ihrem aktuellen Versicherer eingegangen sein. Ein Muster hierzu finden Sie auch auf unserer Homepage im Servicebereich unter "Wechseln leicht gemacht".

Wann und wie kann ich meinen Vertrag außerordentlich kündigen?

Falls sich zum Beispiel die Beiträge Ihrer bisherigen Versicherung erhöht haben, können Sie sofort wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt dann einen Monat und beginnt an dem Tag, an dem Ihnen die Mitteilung zugegangen ist. Außerdem können Sie gleich wechseln, wenn Sie sich ein neues oder ein zusätzliches Fahrzeug anschaffen oder auch Schadenfall.

Wie sollte die Kündigung erfolgen?

Wir empfehlen, die Kündigung schriftlich und per Einschreiben zu übermitteln. Ein Fax mit Sendebericht geht auch. In jedem Fall sollten Sie aber versuchen, einen Nachweis für Ihre Kündigung in der Hand zu haben.

Muss ich für einen Vertrag bei der Compact – Autoversicherung  einen neuen Antrag stellen, wie ist der Ablauf?

Ja, den Antrag können Sie direkt hier im Internet stellen. Alles Weitere, wie z.B. den Versand der eVB-Nummer (früher: Doppelkarte) an die Zulassungsstelle, übernehmen wir für Sie. Es sei denn, Sie haben sich ein neues bzw. anderes Fahrzeug gekauft, dann übermitteln wir die für die Zulassung notwendige eVBNr. direkt an Sie, damit Sie Ihr neues Fahrzeug zulassen können.

Wie und wo finde ich meine SF - Klasse heraus?

Je länger Sie unfallfrei gefahren sind, desto höher ist die Schadensfreiheitsklasse und umso niedriger Ihr Versicherungsbeitrag. Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) sagt aus, wie viele schadenfreie Jahre Ihnen auf die Versicherung in Form eines Schadenfreiheitsrabattes angerechnet werden.

Ihre momentane Schadenfreiheitsklasse Ihrer KFZ Versicherung können Sie der letzen Prämienrechnung von Ihrem aktuellen Versicherer entnehmen. Als Fahranfänger/in werden Sie in der Regel in die SF-Klasse 0, diese entspricht einem Prämiensatz von 240%, eingestuft. Falls Sie erstmalig ein KFZ auf Ihren Namen zulassen möchten, Sie aber seit mindestens drei Jahren den Führerschein besitzen, können Sie auch mit der günstigeren SF-Klasse ½ beginnen. Mit jedem unfallfreien Versicherungsjahr steigt man eine Klasse auf.

Wie kann ich meine SF - Klassen weitergeben?


Der bisherige Versicherungsnehmer muss demjenigen, der sie übernehmen möchte, seine schadenfreien Jahre unwiderruflich schriftlich abtreten (Besonderes Formular notwendig).

WICHTIG: Eine Rückübertragung ist nicht möglich!

Diese Abtretung ist in der Regel nur an Verwandte des ersten Grades, an juristische Personen oder an Personen, die mit dem Abtretenden in häuslicher Gemeinschaft leben, erfolgen. Jedoch kann sich dies auch von Gesellschaft zu Gesellschaft unterscheiden.

Wenn Sie es genau wissen möchten, ob eine Übertragung machbar ist, rufen Sie uns einfach unter der kostenfreien Hotline 0800 / 500 60 90 an.

Was ist eine Mallorca-Police?

Die Mallorca-Police ist ein besonderer Bestandteil und zusätzlicher Versicherungsschutz für Mietfahrzeuge im europäischen Ausland. Man kann Sie zusätzlich zur Kfz- Versicherung abschliessen. Sie leistet bei einem Verkehrsunfall im Ausland, falls die Autovermietung keine entsprechende oder zu geringe Versicherungsumme abgeschlossen hat.

Muss ich beim Versichererwechsel zur Zulassungstelle gehen?

Nein, das müssen Sie nicht!

Sie wählen einfach den Kfz-Versicherer Ihres Vertrauens aus und entscheiden sich dort für einen Kfz-Vertrag. Dann wird Ihr neuer Kfz-Versicherer die erforderlichen Daten vom Fahrzeug erfassen und elektronisch zur Zulassungsbehörde übermitteln. Die Zulassungsbehörde wird dann den Austausch des Versicherers für das bestehende, zugelassene Fahrzeug durchführen. Wichtig! Wenn Sie einen Wechsel durchführen wollen, vergessen Sie bitte nicht, bei Ihrem bisherigen Kfz-Versicherer (Vorversicherung) eine außerordentliche fristgerechte Kündigung auszusprechen, dass es zu einer Doppelversicherung kommt.